Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 03.03.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bestimmen die rechtlichen Beziehungen zwischen der Netzpanda GmbH und ihren Kunden in allen geschäftlichen Angelegenheiten. Sofern spezifische Abweichungen durch individuelle Verträge festgelegt sind, haben diese Vorrang.
Die Netzpanda GmbH erbringt im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit unter anderem folgende Leistungen:
– Schaltung und Management von Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram) und LinkedIn.
– Webentwicklung und Webdesign, einschließlich maßgeschneiderter Programmierlösungen und Wartung.
– Suchmaschinenwerbung (SEA), durch die gezielte Platzierung von Werbeanzeigen in Suchmaschinenergebnissen, wie Google und Bing.
– Verkauf von Gastartikeln und Content
– Erstellung von Content
– Beratung und umfassende Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Automatisierung von Unternehmensprozessen (mit KI)
Diese Aufzählung von Dienstleistungen ist nicht abschließend. Die Netzpanda GmbH behält sich das Recht vor, ihre angebotenen Dienstleistungen zu erweitern oder anzupassen, um den sich ändernden Anforderungen des Marktes und der Technologie gerecht zu werden.
2. Verträge
Der Vertrag kommt durch Angebot von Netzpanda und Annahme des Kunden oder durch Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail, DocuSign) zustande.
Die zur Kommunikation notwendige E-Mail-Adresse wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Details des Vertragsinhalts sowie die spezifischen Aufgaben und Pflichten werden im Voraus festgelegt und sind in der Auftragsbestätigung bindend dokumentiert.
Ein Dienstleistungsverhältnis wird hierdurch begründet, ein Arbeitsverhältnis jedoch ausdrücklich nicht.
3. Dauer und Ende des Vertragsverhältnisses
Projektverträge enden mit Abnahme/Leistungserbringung; Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder unzulässige Inhalte verlangt.
Eine Kündigung allein wegen eines Insolvenzantrags oder der Eröffnung ist nur zulässig, soweit gesetzlich erlaubt; im Übrigen bleiben gesetzliche Sonderregelungen der InsO unberührt.
4. Leistungsumfang
Die Netzpanda GmbH ist verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Diese umfassen alle Aufgaben, Tätigkeiten und Ergebnisse, die schriftlich zwischen der Netzpanda GmbH und dem Auftraggeber festgehalten wurden.
Leistungen, die über die ursprünglich vereinbarten hinausgehen, benötigen eine formelle Anforderung durch den Auftraggeber und müssen von der Netzpanda GmbH schriftlich angenommen und bestätigt werden. Ebenso müssen jegliche Änderungen an den Leistungsanforderungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind grundsätzlich als nicht gültig anzusehen, es sei denn, sie werden schriftlich durch die Netzpanda GmbH bestätigt.
Falls die Erbringung der Auftragsleistungen an spezifische Termine oder Fristen gebunden ist, müssen diese ebenfalls schriftlich im Auftrag festgehalten werden. Fehlt eine solche schriftliche Festlegung, wird die Leistungserbringung als nicht terminiert angesehen, und die Netzpanda GmbH kann nicht wegen Verzögerungen in Verzug geraten.
Sofern keine individuell abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, übernimmt die Netzpanda GmbH die Bereitstellung von notwendigen Gerätschaften, Software und Personal zur Erfüllung des Leistungsumfangs. Jede Abweichung von dieser Regelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
Die Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften liegt beim Auftraggeber. Die Netzpanda GmbH führt keine rechtliche Überprüfung der erteilten Aufträge durch. Mit der Beauftragung versichert der Auftraggeber, dass die Projekte nicht rechtlich unlauter sind oder gegen moralische sowie ethische Grundsätze verstoßen.
Sollte ein Verstoß gegen diese Zusicherung bekannt werden, ist die Netzpanda GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis unverzüglich und ohne Vorankündigung zu beenden und für bereits erbrachte Teilleistungen Abrechnungen zu erstellen. Falls die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung unmöglich wird oder eine Unmöglichkeit bevorsteht, informiert die Netzpanda GmbH den Auftraggeber unverzüglich über diese Entwicklung.
Die zuständige Niederlassung der Netzpanda GmbH, die die Leistung erbringt, ist diejenige, die sich am nächsten zum Standort des Kunden befindet, sofern nicht anders vereinbart.
5. Vertragliche Pflichten der Parteien
Im Rahmen der durch Verträge begründeten Beziehungen verpflichten sich sowohl die Netzpanda GmbH als auch ihre Auftraggeber, sich gegenseitig bei der Vertragserfüllung bestmöglich zu unterstützen. Dies schließt die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Auskünfte und Erfahrungen ein, die für eine effiziente und reibungslose Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind.
Beide Parteien verpflichten sich zur Förderung eines effizienten Arbeitsablaufs. Die Netzpanda GmbH behält sich das Recht vor, jeden Auftrag sofort zu beenden, wenn dieser gegen die im Abschnitt 6 aufgeführten Kriterien für unzulässige Beauftragungen verstößt.
Falls die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich wird, die nicht von der Netzpanda GmbH zu vertreten sind oder die sie nicht beeinflussen kann, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Schadenersatz.
6. Unzulässige Beauftragung
Die Netzpanda GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, zu beenden oder Teilleistungen nicht zu erbringen, wenn diese nachfolgenden unzulässigen Kriterien entsprechen.
- Material, das pornografisch ist oder auf unangemessene Weise anzüglich, insbesondere wenn es Minderjährige in einem sexuellen Kontext darstellt oder zu sexuellen Dienstleistungen auffordert.
- Inhalte, die zu Straftaten, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen auffordern oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Dazu zählen auch Materialien, die solche Aktivitäten organisieren, verharmlosen oder aktiv unterstützen.
- Inhalte, die Angriff, Mobbing oder Belästigung fördern, unterstützen oder verharmlosen.
- Inhalte, die Drogenkonsum fördern, unterstützen oder verharmlosen, einschließlich Materialien, die im Kontext mit dem Verkauf illegaler oder strafrechtlich relevanter Substanzen stehen.
- Material, das zu Verhetzung oder Volksverhetzung aufruft, diese unterstützt, organisiert, verharmlost oder gutheißt.
- Material, das gegen geistiges Eigentum oder individuelle Rechte von Personen oder Organisationen verstößt.
- Inhalte, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen, den angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten missachten oder zu rechtswidrigen Handlungen in diesem Kontext auffordern oder anleiten.
- Material, das irreführend ist, insbesondere wenn es sich um bewusste Verbrauchertäuschung handelt.
- Inhalte, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit rechtswidrigen Informationen oder Inhalten stehen.
- Material, das im Zusammenhang mit dem Verkauf, Erwerb, der Verharmlosung oder Verherrlichung von Schusswaffen durch Privatpersonen steht.
Die Netzpanda GmbH behält sich vor, diese Liste zu erweitern und wird den Auftraggeber jederzeit über solche Anpassungen und die Anwendung dieser Richtlinien auf bestehende oder potenzielle Aufträge informieren.
7. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt die Netzpanda GmbH unmittelbar nach Erteilung eines Auftrags mit dessen Ausführung. Ein Widerruf eines bereits erteilten Auftrags ist daher nicht möglich.
8. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Preisgestaltung für die erbrachten Dienstleistungen wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und bezieht sich auf Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Netzpanda GmbH akzeptiert grundsätzlich Zahlungen per Kreditkarte, SEPA-Lastschriftmandat und Überweisung, behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen und auf alternative Zahlungswege zu verweisen.
Bei Nutzung der SEPA-Lastschrift wird die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt. Die Ausführung der Dienstleistung beginnt unverzüglich nach Erhalt aller notwendigen Informationen vom Kunden und dem Eingang des festgelegten Preises oder einer vereinbarten Anzahlung auf der von der Netzpanda GmbH angegebenen Bankverbindung.
Sollte der vereinbarte Preis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung eingehen, ist die Netzpanda GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftungsübernahme
Die Netzpanda GmbH übernimmt die Haftung für Schäden, die infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits entstehen, sowie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen. Im Falle der Gewährung von Garantien im Rahmen einzelvertraglicher Vereinbarungen wird die Haftung entsprechend dieser Garantien übernommen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Netzpanda GmbH nur, wenn durch diese eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder Schäden an Gesundheit, Körper oder Leben entstehen. Schadenersatzansprüche in Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Falls die Netzpanda GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen heranzieht, haftet sie für deren Verschulden in gleichem Maße. Im Bereich der SEO-Aktivitäten übernimmt die Netzpanda GmbH keine Haftung für mögliche Verschlechterungen von Rankings, Strafmaßnahmen durch Suchmaschinen oder andere negative Effekte der SEO-Maßnahmen, insbesondere nicht im Kontext von Updates der Suchalgorithmen, wie Google Updates.
Die vollständige Bereitstellung aller notwendigen Informationen und die Risikobewertung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Daher trägt dieser auch das gesamte Risiko für die Durchführung von SEO-Maßnahmen. Die Haftungsbestimmungen erstrecken sich auf Schadenersatz statt der Leistung, Schadenersatz neben der Leistung sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig von der Grundlage der Forderung. Dies schließt Haftung für Unmöglichkeit, Verzug und jegliche Art von Sachmängeln mit ein.
10. Höhere Gewalt
(1) Können eine oder mehrere vereinbarte Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, werden die Parteien für die Dauer der Unterbrechung von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei. Ist die Erbringung der Dienstleistung gänzlich ausgeschlossen, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
(2) Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt eines Falles von höherer Gewalt der anderen Partei den Grund mitzuteilen. Die Parteien werden in diesem Fall über zu ergreifende Maßnahmen beraten.
11. Datenschutz
(1) Die Netzpanda GmbH speichert notwendige Daten des Auftraggebers während des Vertragsverhältnisses elektronisch im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.
(2) Die Netzpanda GmbH wird die erhobenen Daten des Auftraggebers nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten, es sei denn, sie ist zur Weiterleitung berechtigt oder gesetzlich verpflichtet.
12. Geheimhaltung
(1) Die Netzpanda GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die ihr im Zuge der Auftragsausführung bekannt werden. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte, die nicht mit der Durchführung des Auftrags befasst sind, darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden erfolgen.
(2) Die Netzpanda GmbH verpflichtet alle an der Durchführung des Auftrags beteiligten Personen zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsvorschriften.
13. Gerichtsstand
Sofern nicht durch individuelle Vertragsvereinbarungen anders geregelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin, Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung und § 36 des VSBG weist die Netzpanda GmbH darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die Netzpanda GmbH ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.